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Existenzsicherung
Die zum 01.01.2001 in Kraft getretene Rentenreform hat weit reichende Konsequenzen für alle Berufstätigen
Statt der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente gibt es nur noch die Erwerbsminderungsrente
Für die neue Erwerbsminderungsrente ist der bislang ausgeübte Beruf und die erworbene soziale Stellung vollkommen belanglos. Es kommt nur auf das körperliche Restleistungsvermögen an
Generell gilt:
Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente hat nur, wer weniger als
6 Stunden täglich arbeiten kann
Bei Personen, die vor dem 60. Lebensjahr eine Erwerbsminderungsrente erhalten, wird diese Rente pauschal um 10,8% gekürzt
Vor dem 02.01.1961 Geborene können bei Berufsunfähigkeit eine halbe Erwerbsminderungsrente erhalten. Gegenüber der bisherigen Regelung bedeutet dies jedoch eine um ca. 25% niedrigere Rente
Private Existenzsicherung ist also für jeden Berufstätigen ein existenziell notwendiges Muß!
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