Existenzsicherung

Die zum 01.01.2001 in Kraft getretene Rentenreform hat weit reichende Konsequenzen für alle Berufstätigen

Statt der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente gibt es nur noch die Erwerbsminderungsrente

Für die neue Erwerbsminderungsrente ist der bislang ausgeübte Beruf und die erworbene soziale Stellung vollkommen belanglos. Es kommt nur auf das körperliche Restleistungsvermögen an

Generell gilt:

Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente hat nur, wer weniger als
6 Stunden täglich arbeiten kann

Bei Personen, die vor dem 60. Lebensjahr eine Erwerbsminderungsrente erhalten, wird diese Rente pauschal um 10,8% gekürzt

Vor dem 02.01.1961 Geborene können bei Berufsunfähigkeit eine halbe Erwerbsminderungsrente erhalten. Gegenüber der bisherigen Regelung bedeutet dies jedoch eine um ca. 25% niedrigere Rente

Private Existenzsicherung ist also für jeden Berufstätigen ein existenziell notwendiges Muß!